Raumfahrtordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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*Artikel 208, Absatz 1: Kampfschiffe auf Patrouille haben Raumschiffen im kontrollierten Flug durch rechtzeitiges Ausweichen freie Bahn zu geben. | *Artikel 208, Absatz 1: Kampfschiffe auf Patrouille haben Raumschiffen im kontrollierten Flug durch rechtzeitiges Ausweichen freie Bahn zu geben. | ||
*Artikel 213, Absatz 4: Jede Abweichung von der Norm bedarf einer die Ausnahmesituation bestätigende Erklärung | *Artikel 213, Absatz 4: Jede Abweichung von der Norm bedarf einer die Ausnahmesituation bestätigende Erklärung |
Version vom 23. Juni 2006, 10:51 Uhr
VEGA - Reglement für interplanetarischen Raumflug
Auszüge
- Artikel 208, Absatz 1: Kampfschiffe auf Patrouille haben Raumschiffen im kontrollierten Flug durch rechtzeitiges Ausweichen freie Bahn zu geben.
- Artikel 213, Absatz 4: Jede Abweichung von der Norm bedarf einer die Ausnahmesituation bestätigende Erklärung